Informationssicherheit als Leitungsaufgabe: Verantwortung wahrnehmen, Risiken steuern
Cyber-Angriffe sind ein unternehmerisches Risiko. Das NISG 2026 verpflichtet die Leitungsorgane betroffener Einrichtungen, Risikomanagementmaßnahmen zu genehmigen und ihre Umsetzung zu überwachen; die DSGVO verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Fehlen im Ernstfall Notfallpläne und Nachweise, drohen behördliche Sanktionen und Nachteile gegenüber Versicherern und Kunden. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt von der Einstufung Ihres Unternehmens ab.
Was das NISG 2026 von der Geschäftsführung verlangt
Pflichten gelten seit 1. Oktober 2026
Mit dem neuen NIS Gesetz (NISG 2026) gelten Risikomanagement, Meldepflichten und Leitungspflichten für wesentliche und wichtige Einrichtungen ohne Übergangsfrist.
Registrierung bis 31. Dezember 2026
Einrichtungen, die bereits seit 1. Oktober betroffen sind, registrieren sich bis 31. Dezember 2026 über das Unternehmensserviceportal; später hinzukommende binnen drei Monaten (§ 29 Abs. 3). Eine versäumte Registrierung kann mit bis zu 50.000 € bestraft werden.
Risikomanagement umsetzen
Die NIS-Verordnung 2026 fordert von allen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen eine Risikoanalyse, die technologische, menschliche, standort- und lieferkettenbezogene Risiken abdeckt. Basis ist die EU-DVO 2024/2690.
Informationssicherheit ist Leitungsaufgabe
Die Geschäftsleitung billigt die Risikomanagementmaßnahmen, überwacht ihre Umsetzung und nimmt an Schulungen teil (§ 31). Die Haftung der Organe richtet sich nach § 25 GmbHG bzw. § 84 AktG.
Drei typische Handlungsfelder für die Geschäftsführung
Wo Nachweise und Vorbereitung im Ernstfall entscheidend sind.
1. Cyber-Versicherung: Obliegenheiten nachweisen
Im Schadensfall prüft der Versicherer, ob die vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Offline-Backups, Multi-Faktor-Authentifizierung) umgesetzt und dokumentiert waren. Fehlende Nachweise können den Versicherungsschutz gefährden.
2. Anforderungen aus der Lieferkette
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter das NISG 2026 fällt, verlangen Kunden zunehmend Sicherheitsnachweise – etwa vor Vertragsverlängerungen.
3. Betriebskontinuität sichern
Ein längerer Betriebsausfall durch Ransomware oder ein Datenabfluss beeinträchtigt Lieferfähigkeit, Reputation und das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern.
Unsere Lösung: CISOaaS (Ihr externer Sicherheitsbeauftragter)
Eine eigene Vollzeitstelle für Informationssicherheit ist für viele Unternehmen weder notwendig noch wirtschaftlich. Mit CISO as a Service übernehmen wir die Rolle des Chief Information Security Officers im vereinbarten Umfang.
Wir priorisieren Risiken, schaffen Entscheidungsgrundlagen und machen den Aufwand für Informationssicherheit planbar.
- Nachweisbare Sorgfalt: Revisionssichere Dokumentation der getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen.
- Planbare Kosten: Transparenter monatlicher Aufwand statt unberechenbarer Beratungsrechnungen.
- Unabhängiges Vier-Augen-Prinzip: Objektive Kontrolle ohne Verkaufsinteressen an Hardware oder Lizenzen.
Unternehmerische Resilienz statt technischer Verwirrung
Wir formulieren Sicherheitsvorgaben so, dass sie Ihren Betriebsalltag stärken statt lähmen. Ihre bestehende IT und Ihre Partner erhalten klare Leitplanken, während die Geschäftsführung jederzeit auskunftsfähig gegenüber Behörden, Wirtschaftsprüfern und Kunden ist.
Unverbindliches Erstgespräch anfragenVerschaffen Sie sich Klarheit über Ihren Status
Im unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Ausgangslage, prüfen regulatorische Betroffenheiten und skizzieren eine pragmatische Roadmap.